Allgemeine Geschäftsbedingungen Schneebeben
§ 1. Stellung von MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit dem Veranstalter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG Anwendung.
§ 2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1.Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a)Buchungen werden nur telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über die Onlinebuchungsfunktion auf www.schneebeben.de entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Die Anmeldung erfolgt unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen.
c) Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung/Buchung ab, weil es uns nicht möglich ist einen Buchungswunsch zu erfüllen, so gilt die neue Reisebestätigung als Angebot, an das die MB Sports & Entertainment GmbH & Co.KG für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern MB auf die Änderung hingewiesen hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist MB gegenüber die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt.
d)Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 15.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.
2.Der Anmelder bestätigt mit seiner Unterschrift unter der Anmeldung seine Vertragsverpflichtung für sich und alle mit angemeldeten Personen. Bei der Online Buchung gilt das verbindliche Absenden der Buchung als Unterschrift.
2.3. MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
2.4. Bei Minderjährigen hat die Unterschrift durch beide gesetzliche Vertreter zu erfolgen. Die gesetzlichen Vertreter sind für die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Minderjährigen verantwortlich und haften uneingeschränkt für diesen. Eine Aufsichtspflicht durch den Veranstalter vor Ort wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung ist vor Reisebeginn von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben und dem Reiseveranstalter bei Einstieg in den Bus vorzuweisen. Wenn sich der Minderjährige nicht dem Reiseleiter zu erkennen gibt und keine Einverständniserklärung vorweist, kann der Minderjährige nicht an der Reise teilnehmen und der Erziehungsberechtigte haftet in vollem Umfang.
2.5 Der Kunde ist dazu verpflichtet im Hinblick auf die anstehende Reise telefonisch erreichbar zu sein und regelmäßig die E-Mails zu prüfen, da in der Vorwoche weitere Informationen folgen und kurzfristige Änderungen möglich sind.
§ 3. Zahlungsbedingungen
Der Reisepreis wird mit sofortiger Wirkung und Zustandekommen des Vertrages fällig. Im Zusammenhang mit der Eingabe der Kontodaten wird eine Bonitätsabfrage durchgeführt und so die Zahlungsart bestimmt. Beim Einzug des Reisepreises mittels SEPA-Lastschrift wird mit Zustandekommen des Vertrags der Auftrag erteilt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto eine ausreichende Deckung aufweist, um den Reisepreis am nächsten Werktag abbuchen zu können. Sollte die Lastschrift von Ihrer Bank mangels Deckung zurückgefordert werden, entstehen Kosten von € 13,- (€ 8,- Bankgebühr zzgl. € 5,- Bearbeitungsgebühr), die wir Ihnen weiterbelasten müssen. Mit dem Auftrag zum Einzug des Reisepreises mittels Lastschrift geben Sie uns nur die Genehmigung den Reisepreis einmalig von Ihrem Konto abzubuchen. Es ist sichergestellt, dass keine weiteren Abbuchungen unsererseits erfolgen.
§ 4. Gutscheine
Pro Buchung kann maximal ein Gutschein eingelöst werden. Gutscheine können nur online eingelöst werden. Kaufgutscheine mit einem monetären Wert sind auf die gesamte Buchung anrechenbar. In bestimmten Fällen ist eine nachträgliche manuelle Anrechnung des Restwertes Gutscheins auf den Reisepreis durch das Service-Center notwendig.
Gutscheinaktionen im Rahmen von Werbemaßnahmen und im Rahmen von Marketingaktivitäten durchgeführten Preisaktionen, Prozentgutscheine und Freifahrt-Gutscheine können nur auf den reinen Fahrpreis angerechnet werden. Für zusätzliche Service-Leistungen (bspw. Skipasspfand) sind diese nicht einlösbar.
Bei den durch die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG durchgeführten Gutscheinaktionen im Rahmen von Werbemaßnahmen und im Rahmen von Marketingaktivitäten durchgeführten Preisaktionen sind der Bezug und die Verwendung von Gutscheinen auf einen Gutschein pro Person beschränkt. Sollte eine Person mehr als einen Gutschein derselben Gutscheinaktion einlösen, kann die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG die Buchungen stornieren, die über den ersten Gutschein hinausgehen. Von dieser Regelung kann im Rahmen von Sonderaktionen abgewichen werden.
Gutscheine, die unentgeltlich im Rahmen einer Werbemaßnahme oder aus Kulanz ausgestellt wurden, verfallen mit dem ersten Buchungsvorgang, spätestens jedoch 12 Monate nach Ausstellung des Gutscheins.
Die Gutscheine sind personengebunden und nicht übertragbar.
Eine gewerbsmäßige Nutzung, insbesondere der Weiterverkauf von Gutscheinen ist untersagt und wird durch die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG mit Sperrung der Tickets und /oder Schadensersatzansprüchen sanktioniert.
Eine Auszahlung des Guthabens eines Gutscheins ist ausgeschlossen. Differenzen zu getätigten Buchungen oder Guthaben können nicht bar ausgezahlt werden.
Im Falle eines Betruges, dem Versuch einer Täuschung oder bei Verdacht auf andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Geschenkgutscheinkauf oder einer Gutscheineinlösung oder einer Gutscheinübertragung ist die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG berechtigt, die entsprechenden Kundenkonten zu schließen und/oder eine alternative Zahlungsweise zu verlangen und/oder die Gutscheine zu sperren. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung oder Auszahlung von betroffenen Gutscheinen. Weiterhin können in diesem Falle Buchungen, die mittels Einlösung eines solchen Gutscheins ganz oder teilweise bezahlt wurden, zu stornieren.
Umbuchungen können ausschließlich über den Kundenservice getätigt werden. Je nach Art und Verwendungszweck des Gutscheins kann der Gutschein bei der neuen Reise nicht angewendet werden und der Mehrpreis ist vom Kunden zu zahlen. Bei einer Stornierung einer Buchung mit Kaufgutschein behält der Gutschein, vermindert um eventuell angefallene Stornierungsgebühren, seine Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Bei einer Stornierung einer Buchung mit einem eingelösten Gutschein einer durchgeführten Gutscheinaktion im Rahmen von Werbemaßnahmen und im Rahmen von Marketingaktivitäten durchgeführten Preisaktionen, verfällt der Gutschein und die Rückbuchung des Restwertes abzüglich der eventuell angefallenen Stornierungsgebühren erfolgt ausschließlich auf das vom Kunden bei Buchung angegebene Konto.
Eine Rückgabe, ein Umtausch oder eine Stornierung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
§ 5. Reiserücktritt und Umbuchung durch den Teilnehmer
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies kann allerdings Kosten in Form von Storno- oder auch Umbuchungsgebühren verursachen. Der Rücktritt muss unter Angabe der Reisevorgangsnummer erklärt werden. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG dem Kunden dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG.
5.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse, Krankheit, usw.), kann die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen von der MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG berücksichtigt.
5.3 Die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
Umbuchungsgebühren
Nur bei Tagesfahrten gibt es die Möglichkeit den Termin umzubuchen! | (Namechange, Terminbuchung) | |
Namensänderung, Abfahrtsortänderung | bei allen Reisen | € 5,- pro Person |
Termin-, Reiseziel-, Unterkunfts-, Beförderungsartänderung | Nur bis Freitag der Vorwoche | 10,-€ pro Person |
Terminänderung | Ab Samstag der Vorwoche | Nur noch Storno möglich! |
Stornierungsgebühren pro Person
Gebühren gelten für alle Tagesfahrten sowie für alle zusätzlichen Reiseleistungen (z.B. zusätzlich gebuchte Transportmittel oder Kursangebote)
ab Tag der Buchung | bis 30 Tage vor Reisebeginn | 29-15 Tage vor Reisebeginn | 14-8 Tage vor Reisebeginn | 7-4 Tage vor Reisebeginn | 3-1 Tag vor Reisebeginn | |
30 % | 30 % | 40 % | 60 % | 80 % | 90 % |
Nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen am Abreisetag (no Show): 95% des Reisepreises!
Bei zu später Stornierung wird der gesamte Reisepreis und ggf. Kurspreis einbehalten. Bei Nichtantritt der Reise wird das Skipasspfand (€ 5,- pro Person) zurückerstattet. Eine Rückvergütung des Eventtickets ist bei Krankheit oder Verletzung etc. ausgeschlossen. Aus diesem Grund bietet MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG verschiedene Zusatzversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen der Europäischen Reiseversicherung an.
Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG die konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG ist in diesem Fall verpflichtet, dem Kunden die Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
Der Reiseteilnehmer ist jederzeit berechtigt, dem Veranstalter nachzuweisen, dass dessen real angefallenen Kosten im Stornierungsfall durch den Teilnehmer niedriger ausgefallen sind als die pauschalisierte Stornokostenabrechnung. Die Beweislast trägt der Teilnehmer.
Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen unberührt.
5.4 Mit dem Schneebeben Storno Schutz für Tagesfahrten kann die gebuchte Tagesfahrt bis Montag nach der Fahrt storniert werden, es Fallen nur die Kosten des Storno Schutzes i.H.v. € 9,90 pro Person an. Der Schneebeben Storno Schutz ist nur für Tagesfahrten gültig und ist nur am Tag der Buchung buchbar. Der Schneebeben Storno Schutz muss für jeden einzelnen Teilnehmer im Buchungsprozess extra abgeschlossen werden.
5.5 Die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG bittet den Kunden, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reisevorgangsnummer mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Umbuchungen oder Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart vorgenommen, erhebt die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG € 10,- pro Person, bei einer Umbuchung oder Änderung der Zustiegsstelle € 5,- pro Person, soweit die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG nicht eine höhere Entschädigung nachweisen kann, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
5.6 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, ist die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten von pauschal € 5,- je Person, zu verlangen. Eine Änderung der angemeldeten Person kann bis einschließlich Freitag 18:00 Uhr vor Reiseantritt ausgeführt werden. Kunde und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Sämtliche oben genannten Bearbeitungsentgelte, Stornierungsgebühren und eine etwaige Überweisungsgebühr fallen nicht an, wenn die Erstattung aufgrund von Umständen beantragt wird, die die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG zu vertreten haben.
§ 6. Umbuchung durch den Veranstalter; Witterungsverhältnisse
Eine Umbuchung am gleichen Reisetermin auf ein anderes Skigebiet kann vom Veranstalter aufgrund der aktuellen Schneelage und den Witterungsverhältnissen (unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände) jederzeit erfolgen. Eine Verlegung der Reise in ein anderes Skigebiet mit besseren Schneebedingungen berechtigt den Reiseteilnehmer nicht von der Reise zurück zu treten (es gelten die üblichen Stornierungsgebühren laut dieser AGBs). Bei einer Verlegung der Reise in ein anderes Skigebiet tritt der Veranstalter nicht von der Reise zurück.
§ 7. Leistungsumfang und Preise
Maßgebend für die Rechnungsstellung und für das Zustandekommen des Vertrages sind die Leistungsbeschreibungen und Preislisten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (§25a UstG). Der vereinbarte Reisepreis des Vertrags kann durch die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG im Falle bestimmter Erhöhungen geändert werden. Dazu zählen: Erhöhung von bestehenden Beförderungskosten, Abgaben an Kommunen, Wechselkurse, Mehrwertsteueranpassungen. Offensichtliche Druck-, Schreib- und Rechenfehler sind für den Veranstalter nicht bindend. Der Reiseteilnehmer hat bei Buchung in jedem Fall unverzüglich darauf hinzuweisen.
§ 8. Mitwirkungspflicht
Bei Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um evtl. Schäden zu vermeiden, zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden für den Veranstalter gering zu halten. Störungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, sonst entfällt jeglicher Ersatzanspruch. Versäumt der Kunde schuldhaft, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. An den Wochenenden, auf die ein Schneebeben-Termin fällt, ist von Freitag 19:00 Uhr bis Montag 10:00 Uhr durchgängig die Schneebeben-Hotline erreichbar: 01805-583399 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobil max. 0,42 €/Min.).
§ 9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
9.1Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
9.2Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Tagesreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Der Veranstalter informiert selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Bei Tagesfahrt erfolgt die Mitteilung über den Rücktritt der Reise bis 48 Stunden vorher. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis dann zurück überwiesen.
9.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach §9.2 und §9.3 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
§ 10. Versicherung
Jeder Reiseteilnehmer ist für die eigene ausreichende Absicherung während der Reise durch den Abschluss der entsprechenden Versicherungen selbst verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen sind: Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung.
§ 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reiseteilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Urlaubslandes einhält. Alle Kosten und Nachteil aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
Informationen über die Einreisebestimmungen sowie Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
§ 12. Haftung des Veranstalters
12.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- und Reisebeschreibung und die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen in der ortsüblichen Form des Ziellandes und Ortes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter bei evtl. auftretenden Mängeln eine Frist einzuräumen, in der die beanstandeten Mängel behoben werden können oder für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
12.2 Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen.
12.3 MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG haftet auch nicht bei eventuellen Verkehrsbehinderungen, Verspätungen, Einschränkungen im Liftbetrieb, Lawinengefahr, etc. und daraus entstehende Folgekosten für den Reiseteilnehmer.
12.4 Alle Gepäckstücke (Ski, Snowboard, Zubehör und sonstiges Reisematerial) und Wertgegenstände (Handy, Kamera, Geld) sind vom Reiseteilnehmer beim Ein-, Um- und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen und er haftet bei Verlust selbst. Er haftet auch für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
§ 13. Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1.) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2.) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners ausgewiesen werden.
MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG haftet nicht wenn ihr die Erbringung ihrer Vertragsleistung aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, dazu zählen u.a. Kriege und innere Unruhen, Terroranschläge, Flugzeugentführungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Naturkatastrophen, Feuer, Stromausfälle und Maßnahmen von Behörden vollständig oder teilweise unmöglich wurde. Eine Haftung ist auch ausgeschlossen soweit MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG an der Erfüllung des Vermittlungsvertrages durch Versäumnisse oder fehlende Mitwirkungshandlungen des Nutzers/Leistungsnehmers ganz oder teilweise gehindert wird.
MB haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Betrieb der Skilifte, externe Kurse, Leihmaterial, Bahn-/, Bustransport, etc.) und in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Bietet MB eine Reise an, die ein anderer Reiseveranstalter durchführt, so vermittelt MB Reiseleistungen in fremdem Namen und auf fremde Rechnung, sofern MB in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf den durchführenden Veranstalter hinweist. MB haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistungen selbst, sondern lediglich im Rahmen seiner Tätigkeit als Reisemittler. Es gelten ausschließlich die AGB des durchführenden Veranstalters. Das Ausstellen von Bestätigungen, die Annahme von Reisepreiszahlungen sowie weitere Korrespondenz mit dem Kunden kann ggfs. im Auftrag des durchführenden Veranstalters durch MB geschehen.
Bietet MB eine Reise an, die ein anderer Reiseveranstalter durchführt, so vermittelt MB Reiseleistungen in fremdem Namen und auf fremde Rechnung, sofern MB in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf den durchführenden Veranstalter hinweist. MB haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistungen selbst, sondern lediglich im Rahmen seiner Tätigkeit als Reisemittler. Es gelten ausschließlich die AGB des durchführenden Veranstalters. Das Ausstellen von Bestätigungen, die Annahme von Reisepreiszahlungen sowie weitere Korrespondenz mit dem Kunden kann ggfs. im Auftrag des durchführenden Veranstalters durch MB geschehen.
§ 14. Bildnutzung
Der Teilnehmer willigt ein, dass er während einer Veranstaltung fotografiert wird und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG gegebenenfalls autorisierte Dritte sind berechtigt, Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Fotos des Events Bild sowie Stimme oder Darbietung des Kunden für jegliche Zwecke zu jeder Zeit (auch kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke) in allen Medien zu verwenden.
Der Veranstalter hat das Recht, sämtliches Material zu benutzen, auszustrahlen, abzubilden, zu vervielfältigen und / oder in sämtlichen Medien, wie insbesondere im Radio, Fernsehen, Kino, bei Events, auf Datenträgern oder im Internet uneingeschränkt zu veröffentlichen. Der Veranstalter ist zudem berechtigt, jegliche Änderungen Bearbeitungen, Unterbrechungen, Streichungen oder sonstige Modifikationen an dem Material vorzunehmen und dieses Material uneingeschränkt zu verwenden. Darüber hinaus ist der Veranstalter dazu berechtigt, die Rechte an Medien an Dritte zu übertragen. Der Kunde weiß, dass er keinen finanziellen Vorteil an dem veröffentlichten Medienmaterial hat, welche in Bezug auf die Veranstaltung veröffentlicht werden.
§ 15. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen
15.1.Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die vom Veranstalter als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
15.2.Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax entgegengenommen.
15.3. MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden.
15.4. MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis des Veranstalters – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen des Veranstalters angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit dem Veranstalter vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang des Veranstalters enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und vom Veranstalter vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten.
15.5. MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit dem Veranstalter abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.
15.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzten Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für den Veranstalter Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche anzuerkennen.
§ 16. Datenschutz
16.1. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.schneebeben.de/datenschutz
16.2. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EUDatenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/EU-DSGVO
§ 17. Gültigkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einer der o.a. Bestimmungen bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und gelten uneingeschränkt. Gerichtsstand sowie Leistungs- und Erfüllungsort ist soweit nicht anders vereinbart Darmstadt.
§ 18. Gültigkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einer der o.a. Bestimmungen bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und gelten uneingeschränkt. Gerichtsstand sowie Leistungs- und Erfüllungsort ist soweit nicht anders vereinbart Darmstadt.
§ 19. Veranstalter
Durchführende Reiseagentur und Vertragspartner der Reisekunden (Reisevertragspartner):
MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG
Göthsbachstr. 22
64291 Darmstadt
Telefon: +49 (0)1805 / 58 33 99*
Fax: +49 (0)1805 / 58 33 88*
E-Mail: info(at)schneebeben.de
*(0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobil max. 0,42 €/Min.)
§ 1. Reisevertrag
Mit der Anmeldung wird uns mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Post oder per Fax der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Die Anmeldung erfolgt unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen. Der anbietende Reiseteilnehmer ist an sein Angebot bis zur Entscheidung durch den Reiseveranstalter, längstens jedoch 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt durch die E-Mail Bestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung/Buchung ab, weil es uns nicht möglich ist einen Buchungswunsch zu erfüllen, so gilt der Vertrag zu den Spezifikationen der Reisebestätigung als abgeschlossen.
§ 2. Unterschrift
Der Anmelder bestätigt mit seiner Unterschrift unter der Anmeldung seine Vertragsverpflichtung für sich und alle mit ihm angemeldeten Personen. Bei der Online Buchung gilt das verbindliche Absenden der Buchung als Unterschrift. Bei Minderjährigen hat die Unterschrift durch beide gesetzliche Vertreter zu erfolgen. Die gesetzlichen Vertreter sind für die Einhaltung der Reisebedingungen durch den Minderjährigen verantwortlich und haften uneingeschränkt für diesen. Eine Aufsichtspflicht durch den Reiseveranstalter vor Ort wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine entsprechende Erklärung ist vor Reisebeginn von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben und dem Reiseveranstalter bei Einstieg in den Bus vorzuweisen. Wenn sich der Minderjährige nicht dem Reiseleiter zu erkennen gibt und keine Einverständniserklärung vorweist, kann der Minderjährige nicht an der Reise teilnehmen und der Erziehungsberechtigte haftet in vollem Umfang.
Der Kunde ist dazu verpflichtet im Hinblick auf die anstehende Reise telefonisch erreichbar zu sein und regelmäßig die E-Mails zu prüfen, da in der Vorwoche weitere Informationen folgen und kurzfristige Änderungen möglich sind.
§ 3. Zahlungsbedingungen
Der Reisepreis wird mit sofortiger Wirkung und Zustandekommen des Vertrages fällig. Im Zusammenhang mit der Eingabe der Kontodaten wird eine Bonitätsabfrage durchgeführt und so die Zahlungsart bestimmt. Beim Einzug des Reisepreises mittels SEPA-Lastschrift wird mit Zustandekommen des Reisevertrags der Auftrag erteilt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto eine ausreichende Deckung aufweist, um den Reisepreis am nächsten Werktag abbuchen zu können. Sollte die Lastschrift von Ihrer Bank mangels Deckung zurückgefordert werden, entstehen Kosten von € 13,- (€ 8,- Bankgebühr zzgl. € 5,- Bearbeitungsgebühr), die wir Ihnen weiterbelasten müssen. Mit dem Auftrag zum Einzug des Reisepreises mittels Lastschrift geben Sie uns nur die Genehmigung den Reisepreis einmalig von Ihrem Konto abzubuchen. Es ist sichergestellt, dass keine weiteren Abbuchungen unsererseits erfolgen.
§ 4. Gutscheine
Pro Buchung kann maximal ein Gutschein eingelöst werden. Gutscheine können nur online eingelöst werden.
Kaufgutscheine mit einem monetären Wert sind auf die gesamte Buchung anrechenbar. In bestimmten Fällen ist eine nachträgliche manuelle Anrechnung des Restwertes Gutscheins auf den Reisepreis durch das Service-Center notwendig.
Gutscheinaktionen im Rahmen von Werbemaßnahmen und im Rahmen von Marketingaktivitäten durchgeführten Preisaktionen, Prozentgutscheine und Freifahrt-Gutscheine können nur auf den reinen Fahrpreis angerechnet werden. Für zusätzliche Service-Leistungen (bspw. Skipasspfand) sind diese nicht einlösbar.
Bei den durch die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG durchgeführten Gutscheinaktionen im Rahmen von Werbemaßnahmen und im Rahmen von Marketingaktivitäten durchgeführten Preisaktionen sind der Bezug und die Verwendung von Gutscheinen auf einen Gutschein pro Person beschränkt. Sollte eine Person mehr als einen Gutschein derselben Gutscheinaktion einlösen, kann die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG die Buchungen stornieren, die über den ersten Gutschein hinausgehen. Von dieser Regelung kann im Rahmen von Sonderaktionen abgewichen werden.
Gutscheine, die unentgeltlich im Rahmen einer Werbemaßnahme oder aus Kulanz ausgestellt wurden, verfallen mit dem ersten Buchungsvorgang, spätestens jedoch 12 Monate nach Ausstellung des Gutscheins.
Die Gutscheine sind personengebunden und nicht übertragbar.
Eine gewerbsmäßige Nutzung, insbesondere der Weiterverkauf von Gutscheinen ist untersagt und wird durch die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG mit Sperrung der Tickets und /oder Schadensersatzansprüchen sanktioniert.
Eine Auszahlung des Guthabens eines Gutscheins ist ausgeschlossen. Differenzen zu getätigten Buchungen oder Guthaben können nicht bar ausgezahlt werden.
Im Falle eines Betruges, dem Versuch einer Täuschung oder bei Verdacht auf andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Geschenkgutscheinkauf oder einer Gutscheineinlösung oder einer Gutscheinübertragung ist die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG berechtigt, die entsprechenden Kundenkonten zu schließen und/oder eine alternative Zahlungsweise zu verlangen und/oder die Gutscheine zu sperren. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung oder Auszahlung von betroffenen Gutscheinen. Weiterhin können in diesem Falle Buchungen, die mittels Einlösung eines solchen Gutscheins ganz oder teilweise bezahlt wurden, zu stornieren.
Umbuchungen können ausschließlich über den Kundenservice getätigt werden. Je nach Art und Verwendungszweck des Gutscheins kann der Gutschein bei der neuen Reise nicht angewendet werden und der Mehrpreis ist vom Kunden zu zahlen. Bei einer Stornierung einer Buchung mit Kaufgutschein behält der Gutschein, vermindert um eventuell angefallene Stornierungsgebühren, seine Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Bei einer Stornierung einer Buchung mit einem eingelösten Gutschein einer durchgeführten Gutscheinaktion im Rahmen von Werbemaßnahmen und im Rahmen von Marketingaktivitäten durchgeführten Preisaktionen, verfällt der Gutschein und die Rückbuchung des Restwertes abzüglich der eventuell angefallenen Stornierungsgebühren erfolgt ausschließlich auf das vom Kunden bei Buchung angegebene Konto.
Eine Rückgabe, ein Umtausch oder eine Stornierung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
§ 5. Reiserücktritt und Umbuchung durch den Teilnehmer
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies kann allerdings Kosten in Form von Storno- oder auch Umbuchungsgebühren verursachen. Der Rücktritt muss unter Angabe der Reisevorgangsnummer erklärt werden. Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG dem Kunden dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse, Krankheit, usw.), kann die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen von der MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG berücksichtigt.
5.3 Die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
Umbuchungsgebühren
Nur bei Tagesfahrten gibt es die Möglichkeit den Termin umzubuchen! | (Namechange, Terminbuchung) | |
Namensänderung, Abfahrtsortänderung | bei allen Reisen | € 5,- pro Person |
Termin-, Reiseziel-, Unterkunfts-, Beförderungsartänderung | Nur bis Freitag der Vorwoche | 10,-€ pro Person |
Terminänderung | Ab Samstag der Vorwoche | Nur noch Storno möglich! |
Stornierungsgebühren pro Person
Gebühren gelten für alle Reisen (Tagesfahrten / Wochenendfahrten / Wochen-Events), sowie für alle zusätzlichen Reiseleistungen (z.B. zusätzlich gebuchte Transportmittel oder Kursangebote)
ab Tag der Buchung | bis 30 Tage vor Reisebeginn | 29-15 Tage vor Reisebeginn | 14-8 Tage vor Reisebeginn | 7-4 Tage vor Reisebeginn | 3-1 Tag vor Reisebeginn | |
30 % | 30 % | 40 % | 60 % | 80 % | 90 % |
Nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen am Abreisetag (no Show): 95% des Reisepreises!
Bei zu später Stornierung wird der gesamte Reisepreis und ggf. Kurspreis einbehalten. Bei Nichtantritt der Reise wird das Skipasspfand (€ 5,- pro Person) zurückerstattet. Eine Rückvergütung des Eventtickets ist bei Krankheit oder Verletzung etc. ausgeschlossen. Aus diesem Grund bietet MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG verschiedene Zusatzversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen der Europäischen Reiseversicherung an.
Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG die konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG ist in diesem Fall verpflichtet, dem Kunden die Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.4 Der Reiseteilnehmer ist jederzeit berechtigt, dem Veranstalter nachzuweisen, dass dessen real angefallenen Kosten im Stornierungsfall durch den Teilnehmer niedriger ausgefallen sind als die pauschalisierte Stornokostenabrechnung. Die Beweislast trägt der Teilnehmer.
5.5 Die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG bittet den Kunden, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reisevorgangsnummer mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Umbuchungen oder Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart vorgenommen, erhebt die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG € 10,- pro Person, bei einer Umbuchung oder Änderung der Zustiegsstelle € 5,- pro Person, soweit die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG nicht eine höhere Entschädigung nachweisen kann, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
5.6 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, ist die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten von pauschal € 5,- je Person, zu verlangen. Eine Änderung der angemeldeten Person kann bis einschließlich Freitag 18:00 Uhr vor Reiseantritt ausgeführt werden. Kunde und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Sämtliche oben genannten Bearbeitungsentgelte, Stornierungsgebühren und eine etwaige Überweisungsgebühr fallen nicht an, wenn die Erstattung aufgrund von Umständen beantragt wird, die die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG zu vertreten haben.
§ 6. Umbuchung durch den Veranstalter
Eine Umbuchung am gleichen Reisetermin auf ein anderes Skigebiet kann vom Reiseveranstalter aufgrund der aktuellen Schneelage und den Witterungsverhältnissen (unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände) jederzeit erfolgen. Eine Verlegung der Reise in ein anderes Skigebiet mit besseren Schneebedingungen berechtigt den Reiseteilnehmer nicht von der Reise zurück zu treten (es gelten die üblichen Stornierungsgebühren laut dieser AGBs). Bei einer Verlegung der Reise in ein anderes Skigebiet tritt der Reiseveranstalter nicht von der Reise zurück.
§ 7. Leistungsumfang und Preise
Maßgebend für die Rechnungsstellung und für das Zustandekommen des Vertrages sind die Leistungsbeschreibungen und Preislisten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (§25a UstG). Der vereinbarte Reisepreis des Reisevertrags kann durch die MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG im Falle bestimmter Erhöhungen geändert werden. Dazu zählen: Erhöhung von bestehenden Beförderungskosten, Abgaben an Kommunen, Wechselkurse, Mehrwertsteueranpassungen. Offensichtliche Druck-, Schreib- und Rechenfehler sind für den Veranstalter nicht bindend. Der Reiseteilnehmer hat bei Buchung in jedem Fall unverzüglich darauf hinzuweisen.
§ 8. Mitwirkungspflicht
Bei Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um evtl. Schäden zu vermeiden, zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden für den Veranstalter gering zu halten. Störungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen, sonst entfällt jeglicher Ersatzanspruch. Versäumt der Kunde schuldhaft, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. An den Wochenenden, auf die ein Schneebeben-Termin fällt, ist von Freitag 19:00 Uhr bis Montag 10:00 Uhr durchgängig die Schneebeben-Hotline erreichbar: 01805-583399 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobil max. 0,42 €/Min.).
§ 9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
9.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
9.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn
a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Der Veranstalter informiert selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Bei Mehrtagesfahrten erfolgt die Mitteilung über den Rücktritt der Reise bis 7 Tage vorher. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis dann zurück überwiesen.
Im Falle des Nichtzustandekommens eines Abfahrtsortes bei einer Wochenreise mit gebuchter Anreise ist dem Teilnehmer zuzumuten zum nächstgelegenen Abfahrtsort innerhalt einer Entfernung von 100 km auf eigene Rechnung anzureisen. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht. Stellt der Reiseveranstalter ein Ersatztransportmittel vom geplanten Abfahrtsort zum nächstmöglichen Abfahrtsort auf seien Kosten, entsteht ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht. Sollte dadurch ein Wechsel des Verkehrsmittels erforderlich sein (z.B. Bahn zu Bus oder Busumstieg) entsteht ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht.
9.4 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach §9.2 und §9.3 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
§ 10. Versicherung
Jeder Reiseteilnehmer ist für die eigene ausreichende Absicherung während der Reise durch den Abschluss der entsprechenden Versicherungen selbst verantwortlich. Empfehlenswerte Versicherungen sind: Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung.
§ 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Wir unterrichten die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie Gesundheitsbestimmungen vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Reisende verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, soweit wir den Reisenden schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
§ 12. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
12.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände verweisen wir auf § 651h BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
„(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: 2. Der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu klären. Tritt der Reiseveranstalter zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.“
12.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
§ 13. Abhilfe, Minderung, Kündigung
13.1 Wird eine Pauschalreise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
13.2 Der Kunde kann eine Minderung des Reisepreises für die Dauer des Reisemangels verlangen, falls die Pauschalreise nicht vertragsgemäß erbracht worden ist und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
13.3Wird eine Pauschalreise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Der Reiseveranstalter behält hinsichtlich der erbrachten und zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch des Reiseveranstalters auf den vereinbarten Reisepreis.
§ 14. Schadensersatz
14.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist vom Reisenden oder einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist, und war für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder vermeidbar oder wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Pauschalreise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
14.2 Vertragliche Schadensersatzansprüche
Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränken, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden.
14.3 Deliktische Schadensersatzansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
§ 15. Haftung des Veranstalters
15.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- und Reisebeschreibung und die vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen in der ortsüblichen Form des Ziellandes und Ortes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter bei evtl. auftretenden Reisemängeln eine Frist einzuräumen, in der die beanstandeten Mängel behoben werden können oder für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
15.2 Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen.
15.3 MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG haftet auch nicht bei eventuellen Verkehrsbehinderungen, Verspätungen, Einschränkungen im Liftbetrieb, Lawinengefahr, etc. und daraus entstehende Folgekosten für den Reiseteilnehmer.
15.4 Alle Gepäckstücke (Ski, Snowboard, Zubehör und sonstiges Reisematerial) und Wertgegenstände (Handy, Kamera, Geld) sind vom Reiseteilnehmer beim Ein-, Um- und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen und er haftet bei Verlust selbst. Er haftet auch für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
§ 16. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen die vom Veranstalter lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Zusatzbuchungen, die von örtlichen Leistungsträgern ausgeführt werden).
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners ausgewiesen werden.
MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG haftet nicht wenn ihr die Erbringung ihrer Vertragsleistung aufgrund unvermeidbarere, außergewöhnlicher Umstände, dazu zählen u.a. Kriege und innere Unruhen, Terroranschläge, Flugzeugentführungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Naturkatastrophen, Feuer, Stromausfälle und Maßnahmen von Behörden vollständig oder teilweise unmöglich wurde. Eine Haftung ist auch ausgeschlossen soweit MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG an der Erfüllung des Vermittlungsvertrages durch Versäumnisse oder fehlende Mitwirkungshandlungen des Nutzers/Leistungsnehmers ganz oder teilweise gehindert wird.
§ 17. Bildnutzung
Der Teilnehmer willigt ein, dass er während einer Veranstaltung fotografiert wird und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG gegebenenfalls autorisierte Dritte sind berechtigt, Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Fotos des Events Bild sowie Stimme oder Darbietung des Kunden für jegliche Zwecke zu jeder Zeit (auch kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke) in allen Medien zu verwenden.
Der Veranstalter hat das Recht, sämtliches Material zu benutzen, auszustrahlen, abzubilden, zu vervielfältigen und / oder in sämtlichen Medien, wie insbesondere im Radio, Fernsehen, Kino, bei Events, auf Datenträgern oder im Internet uneingeschränkt zu veröffentlichen. Der Veranstalter ist zudem berechtigt, jegliche Änderungen Bearbeitungen, Unterbrechungen, Streichungen oder sonstige Modifikationen an dem Material vorzunehmen und dieses Material uneingeschränkt zu verwenden. Darüber hinaus ist der Veranstalter dazu berechtigt, die Rechte an Medien an Dritte zu übertragen. Der Kunde weiß, dass er keinen finanziellen Vorteil an dem veröffentlichten Medienmaterial hat, welche in Bezug auf die Veranstaltung veröffentlicht werden.
§ 18. Insolvenzschutz
Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass dem Reiseteilnehmer soweit Reiseleistungen ausfallen, der gezahlte Reisepreis zurückerstattet wird und notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise, im Umfang der bestätigten Leistungen erstattet werden. Überdurchschnittlich teure Rückreisen z.B. in einer höheren als der gebuchten Klasse, bei Flug oder Bahn, sind ausgeschlossen.
§ 19. Datenschutz
19.1. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.schneebeben.de/datenschutz
19.2. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EUDatenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/EU-DSGVO
§ 20. Gültigkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einer der o.a. Bestimmungen bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und gelten uneingeschränkt. Gerichtsstand sowie Leistungs- und Erfüllungsort ist soweit nicht anders vereinbart Darmstadt.
§ 21. Veranstalter
Durchführende Reiseagentur und Vertragspartner der Reisekunden (Reisevertragspartner):
MB Sports & Entertainment GmbH & Co. KG
Göthsbachstr. 22
64291 Darmstadt
Telefon: +49 (0)1805 / 58 33 99*
Fax: +49 (0)1805 / 58 33 88*
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